Fördergelder
Unternehmensberatungen kosten Geld !
Das ist richtig.
Genauso richtig ist aber auch, dass dieser Betrag oft gefördert werden kann. Nur, die Wenigsten wissen davon. Die meisten Fördergelder kommen aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfond), es gibt aber auch andere Gelder, z.B. über das Land oder Stiftungen. Natürlich müssen, um ein Anrecht auf diese Förderungen zu haben, bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Oft gilt die Definition für KMU (kleine u. mittelständische Unternehmen): nicht mehr als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme, die 27 Mio. Euro nicht überschreiten darf und ein maximaler Umsatz von 40 Mio. Euro (ab 2005 gilt: 250 Mitarbeiter, Bilanzsumme bis zu 43 Mio. Euro, maximaler Umsatz 50 Mio. Euro). Beratungen können zwischen 40 und 75 % gefördert werden.
So trägt ein Unternehmer beispielsweise bei einem Tagessatz des Beraters für eine Existenzgründungsberatung von 500 Euro bei einer Förderung von 75 % nur 125 Euro. Bei einer Existenzaufbauberatung (innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Gründung) können bis zu 50 % gefördert werden, bei einer allgemeinen Beratung bis zu 40 %. Auch Unterstützung bei Ratingvorbereitungen können mit bis zu 40 % gefördert werden. Andere Programme (z.B. in Nordrhein-Westfalen) bezuschussen eine Potenzialberatung (Analyse der Stärken/ Schwächen und Chancen/ Risiken, Entwicklung von Handlungszielen und Maßnahmen, Begleitung abgestimmter Umsetzungsschritte) mit 500 Euro je Beratungstag.
Darüber hinaus gibt es noch Zuschüsse für spezielle Maßnahmen. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Arbeitslose einstellen, können Sie ein Teil der Kosten fördern lassen (die Höhe richtet sich nach dem Brutto-Gehalt). Wenn Sie arbeitslosen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz stellen, werden zwischen 40 und 60 % der Lohnkosten übernommen. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter schulen lassen (z.B. für die Anwendung eines neuen EDV-Systems) können davon bis zu 340 Euro je Schulungstag bezuschusst werden.
Interessant wird es auch, wenn Sie in einem Ziel-2 oder Ziel-3-Gebiet tätig sind. Dies sind bestimmte Regionen, die als besonders förderungswürdig eingestuft werden. Diese Regionen werden in regelmäßigen Abständen neu festgelegt und richten sich nach der dortigen (schwächeren) Wirtschaftsstruktur (ein Beispiel dafür ist das Saarland).
Wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, gibt es spezielle europäische Förderprogramme (nicht nur für KMU, sondern auch für große Unternehmen), z.B. für Forschung und Innovation, Informations- und Kommunikationstechnologie, Asien und Südamerika, Afrika, Karibik und Pazifik, Mittel- und Osteuropa, Südosteuropa, Umwelttechnologien, Intelligente Energien für Europa und Aus- und Weiterbildung für diese Bereiche.
Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Forschung, Innovation, Technologie, Umwelt und Energie können ebenso bezuschusst werden (z.B. können bei einem Programm in Bayern bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Materialkosten, der Fremdleistungsaufwendungen und der Sondereinzelkosten gefördert werden).
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern möchten, können Sie sich dabei von der Hertie-Stiftung helfen lassen.
Wichtig ist noch an zu merken, dass es auf die Förderungen keinen Rechtsanspruch gibt und die meisten Programme zeitlich befristet sind.
Natürlich ist es nicht leicht, an die Gelder heran zu kommen: es müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, Berichte verfasst werden und Anträge ausgefüllt werden. Wir von RICHTER + RICHTER nehmen Ihnen so viel wie möglich von dieser Arbeit ab, so dass Sie meistens nur noch den Förderantrag unterschreiben und sich um sonst nichts kümmern müssen. Dies gehört bei uns zum Service.
Wenn Sie sich selbst informieren möchten, empfehlen wir die folgenden Seiten:
www.bmwi.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
www.bafa.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.rkw.de
Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.
IHK International GmbH, München, Herr Friedhelm Forge
E-Mail: forge@muenchen.ihk.de (für grenzüberschreitende Projekte)
www.abwf.de
Arbeitsgemeinschaft betriebliche Weiterbildungsforschung e.V.
www.hertie-stiftung.de
www.beruf-und-familie.de
www.arbeitsamt.de
www.zdh.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Anja Richter
Januar 2004
Richter + Richter GbR Unternehmensberatung Bernhardstrasse 25 63741 Aschaffenburg Tel.: 06021 / 452915 Fax: 06021 / 452916 |